Vor Anmietung unseres Ferienhauses bitten wir Sie die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen.
Eine wesentliche Grundlage für eine reibungslose Buchung sind klare und unmissverständliche rechtliche Regelungen.
1.1 Auf Ihre Anfrage hin nehmen wir die Reservierung vor, die für uns verbindlich ist. Wir senden Ihnen den Mietvertrag mit der Bitte um Unterzeichnung und Rücksendung zu. Wir unterbreiten Ihnen damit den Vertragsabschluss als Angebot. Geht das von Ihnen gegengezeichnete Exemplar nicht innerhalb von 12 Tagen ab Reservierungstag bei uns ein, erlischt die Reservierung ohne weitere Verpflichtung für Sie und uns.
1.2 Sie nehmen unser Vertragsangebot ab dem Zeitpunkt des Eingangs des von Ihnen unterzeichneten Mietvertrags bei uns an. Bei mehreren Erwachsenen nehmen diese insgesamt, vertreten durch den Unterzeichner, unser Angebot zum Vertragsschluss an. Somit kommt Vertrag damit rechtsverbindlich zustande.
2.1 Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig und innerhalb von 14 Tagen an die im Mietvertrag angegebene Bankverbindung zu überweisen. Diese Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
2.2 Soweit zwischen der Buchung und dem Belegungsbeginn ein Zeitraum von weniger als vier Wochen liegt, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis entsprechend der Regelung der Ziffer 2.3. fällig.
2.3 Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Belegungsbeginn auf unser angegebenes Konto zu überweisen. Bei nicht vollständiger und fristgerechten Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.
2.4 Wenn der vertraglich vereinbarte Mietpreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Mietvertrags und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren. Die gilt unter der Voraussetzung, dass nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vorliegt.
3.1 Die Mieter können jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt uns gegenüber ist schriftlich zu erklären.
3.2 Im Falle des Rücktritts der Mieter können wir pauschalierte
Rücktrittsgebühren (Stornogebühren) verlangen. Bei deren Berechnung wird eine mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren richten sich nach dem
Zeitpunkt des Rückstritts und der Höhe des Mietpreises. In der Regel belaufen sich diese Rücktrittspauschalen/Stornogebühren, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise fordern müssen, wie
folgt:
a.) Bei einem Rücktritt bis zum 31. Tag vor Mietbeginn: Erstattung von 100%
b.) Bei einem Rücktritt vom 30. bis 15. Tag vor Mietbeginn: Erstattung von 50%
c.) Bei einem Rücktritt von 14 Tagen und weniger bis zum Mietbeginn: keine Erstattung
des Gesamtpreises.
3.3 Für jeden Fall eines Rücktritts sind die Mieter berechtigt, einen oder mehrere Ersatzteilnehmer bis zur Anzahl der im Vertrag vereinbarten Mieter zu stellen. Diese Ersatzteilnehmer treten mit allen Rechten und Pflichten in den mit den (ursprünglichen) Mietern abgeschlossenen Vertrag ein. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls können wir der oder den Personen als Ersatzteilnehmer widersprechen, sofern Erkenntnisse dafür vorliegen, dass diese den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügen.
3.4 Stellen die Mieter Ersatzteilnehmer, entstehen für Sie keine weiteren Kosten. Gelingt es uns, das Objekt im Vertragszeitraum anderweitig zu belegen, beträgt unsere Aufwandsentschädigung 10% des Gesamtpreises.
3.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist, zu Ihrer eigenen Sicherheit, dringend zu empfehlen..
6.1 Das Ferienhaus darf nur von der in diesem Mietvertrag festgelegten Zahl von Erwachsenen und Kindern benutzt werden. Mehrbelegungen sind genehmigungs- und aufpreispflichtig (€ 10 p.P./Tag).
6.2 Das Ferienhaus wird in sauberem Zustand mit den in der Inventarliste aufgeführten Gegenständen komplett übergeben. Falls in der Inventarliste aufgeführte Gegenstände nicht vorhanden sind oder diese Beschädigungen aufweisen, hat der Mieter der Hausverwaltung unverzüglich Mitteilung zu machen.
6.3 Der Mieter verpflichtet sich, das Inventar pfleglich zu behandeln und alle während seiner Mietzeit vom Mieter durch eigenes Verschulden herbeigeführten Schäden, selbst bzw. durch seine Privathaftpflichtversicherung zu ersetzen. Er übernimmt auch die Haftung für die durch Kinder entstandenen Schäden.
6.4 Dem Mieter ist auch bekannt, dass grob vertragswidriges Verhalten zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter berechtigt. Ersatzansprüche des Mieters für bereits entrichtete Mietzahlungen bestehen in diesem Fall nicht. Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages haftet der Mieter für den entstandenen Mietausfall.
6.5 Die Mieter sind Sie verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich unserer Hausverwaltung vor Ort oder uns selbst, Wilke, Oswald-Achenbach-Straße 5, 53125 Bonn Telefon: 0228/2494683 anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
6.6 Bei nicht zufrieden stellender Reinigung hat der Gast das Recht auf Nachbesserung, wenn er dies bei Ankunft unverzüglich der Hausverwaltung mitteilt oder uns selbst.